8.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller LEDVANCE zustehenden aktuellen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, einschliesslich sämtlicher Saldoforderungen aus einem allfälligen Kontokorrent, behält LEDVANCE das Eigentum an den gelieferten Waren. LEDVANCE ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen und der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen für den Registereintrag auf erstes Verlangen vorzunehmen. Das Eigentum geht auf den Kunden erst über, wenn LEDVANCE für alle offenen Forderungen vollständig bezahlt worden ist.
8.2 Der Kunde ist zur Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb gegen sofortige Zahlung oder unter gültigem Eigentumsvorbehalt (mit allfälligem Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister) berechtigt. Der Kunde tritt hiermit alle Forderungen aus solchen Geschäften in vollem Umfang an LEDVANCE wie folgt ab:
a. Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, einschliesslich allfälliger Saldoforderungen in diesem Zusammenhang, die sich bei der Beendigung eines Kontokorrentverhältnisses ergeben, sowie die Rechte auf Kündigung eines solchen Kontokorrents und auf Feststellung der Salden und
b. Forderungen des Kunden bezüglich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gegen seine Abnehmer oder Dritte aus einem sonstigen Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz und auf Versicherungsleistungen).
LEDVANCE nimmt diese Abtretung hiermit an.
8.3 Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung gemäss Ziff. 8.2 bis auf Widerruf ermächtigt, die abgetretenen Forderungen auf eigene Rechnung und im eigenen Namen für LEDVANCE einzuziehen. Das Recht von LEDVANCE, diese Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. LEDVANCE beabsichtigt, diese Forderungen jedoch nicht selbst einzuziehen und die Einzugsermächtigung des Kunden nicht zu widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäss nachkommt und kein Mangel oder Zweifel in seiner Leistungsfähigkeit besteht. Widerruft LEDVANCE die Einzugsermächtigung des Kunden, kann LEDVANCE verlangen, dass der Kunde LEDVANCE bei der Einziehung der Forderungen unterstützt, insbesondere die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Auskünfte erteilt, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
8.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder in an LEDVANCE sicherheitshalber abgetretene Forderungen ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum von LEDVANCE hinzuweisen und LEDVANCE unverzüglich schriftlich über den Eingriff zu informieren, um LEDVANCE die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Soweit der Dritte die LEDVANCE in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten nicht erstattet, haftet hierfür der Kunde gegenüber LEDVANCE.
8.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden oder Zahlungsverzug ist LEDVANCE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Rückgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
8.6 Ist der Eigentumsvorbehalt gemäss dieser Ziff. 8 nach dem anwendbaren Recht des Staates, wohin die Ware zu liefern ist, nicht wirksam, gilt stattdessen das dem Eigentumsvorbehalt in diesem Staat entsprechende Sicherungsrecht als vereinbart. Soweit zu dessen Entstehung die Mitwirkung des Kunden erforderlich ist, ist er auf erstes Verlangen von LEDVANCE hin verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren auf seine Kosten alle Massnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung dieses Sicherungsrechts erforderlich sind.